Allgäu Chinchillas
  Abgabebedingungen
 

Abgabebedingungen:

Meine Jungtiere werden frühestens im Alter von 10 Wochen und mit einem Mindestgewicht von 250 g abgegeben. Sie ziehen mit gewohntem Futter und Stammbaum ins neue Zuhause um.
Kein Tier wird in Einzelhaltung abgegeben!
Gerne vermittle ich auch 2 Jungtiere zusammen, die dann schon bei mir vergesellschaftet werden.

Anfänger sollten bei einer Vermittlung zum Partnertier dieses bitte immer mitbringen und etwas Zeit einplanen. Die VG wird dann soweit wie möglich bei mir vorgenommen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Ich bleibe gerne mit den neuen Besitzern meiner Tiere in Kontakt und würde mich darüber freuen, wenn auch in Zukunft keiner was dagegen hat!

Sollte eines meiner Tiere nicht mehr gehalten werden können, egal aus welchem Grund - möchte ich vor einer Abgabe informiert werden, um das Tier entweder selber zurückzunehmen oder bei der Vermittlung zu helfen.

Alt-/Stammtierabgabe erfolgt nach den gleichen Bedingungen, hier entfällt lediglich die Wartezeit wegen Gewichts- und Altersbedingter Entwicklung. Der neue Halter erhält alle Unterlagen, die ich von dem Tier habe incl. Bewertungskarten u.a., sofern vorhanden. Stammtiere werden abgegeben, wenn ich genug Nachwuchs damit gezogen habe oder die Tiere wegen einer Umgruppierung alleine wären.

Eine Haftung für abgegebene Tiere kann ich nicht übernehmen, sie sind zum Abgabezeitpunkt gesund und weisen keine Beeinträchtigungen auf. Andernfalls wird der Interessent zuvor von mir in Kenntnis gesetzt.
Auf Wunsch stelle ich das Tier vor Abgabe meinem Tierarzt vor, die Kosten hierzu trägt der Käufer.

Leider passiert es immer wieder, dass sich Leute überall Chinchillas reservieren um sich dann, wenn die Kleinen alt genug sind, dass “Schönste” auszusuchen. Das ist sehr ärgerlich, denn dadurch wird oftmals ernsthaften Interessenten, bei denen das Chinchilla ein tolles Zuhause gehabt hätte, abgesagt. Aus diesem Grund ist bei Reservierung eines noch nicht abgabefähigen Chinchillas vorab eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises zu leisten. Diese Anzahlung verfällt, wenn der Käufer vom Kauf des Tieres zurück tritt oder das Tier ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholt und geht zum Wohle der Tiere in die Haltung über. Das Tier wird dann wieder zur Vermittlung freigegeben.
Sollte das Tier unerwartet erkranken oder sterben wird die Anzahlung selbstverständlich zurück erstattet.





 
 
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